Seit Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Pflicht. Inzwischen ist klar: Die Schonfrist ist vorbei.
Marktüberwachungsbehörden kontrollieren aktiv. Abmahnungen häufen sich. Und am 11. März 2026 hat die EU Deutschland förmlich gerügt. Frist bis Mitte Mai. Wenn Berlin nicht reagiert, geht’s vor den Europäischen Gerichtshof.
Was heißt das für Sie als Mittelständler? Wir sehen oft zwei Reaktionen. Entweder ignorieren (“betrifft mich eh nicht”). Oder Panik (“ich brauch jetzt sofort eine neue Website”). Beide sind teuer.
Hier mal nüchtern, was wirklich Sache ist.
Klären Sie zuerst diese Frage. Bevor Sie irgendwas tun.
Sie sind drin, wenn:
Sie sind raus, wenn:
Beispiel: Ein Maschinenbauer, der nur an Industriekunden verkauft? Raus, auch mit Karriereseite und Bewerbungsformular. Ein Modehändler mit Online-Shop und 12 Mitarbeitern? Drin, ganz klar.
Bei Grenzfällen lohnt sich eine kurze rechtliche Einordnung. Kostet 200 Euro und spart Ihnen vielleicht ein paar tausend.
Vier Grundsätze stehen im Gesetz: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust. Klingt abstrakt. In der Praxis heißt das:
Wahrnehmbar: Bilder haben Beschreibungen, damit Vorlese-Programme sie blinden Nutzern erklären können. Videos haben Untertitel. Farben sind kräftig genug, dass auch jemand mit schwacher Sicht oder bei Sonne auf dem Display alles sieht.
Bedienbar: Die Seite funktioniert komplett mit Tastatur. Nicht nur mit Maus. Wichtig für blinde Nutzer, aber auch für jeden mit Bewegungseinschränkung. Oder einfach für Power-User, die Zeit sparen wollen.
Verständlich: Formulare zeigen klar, was rein soll. Fehlermeldungen sagen, was schief lief und wie man’s behebt. Keine Rätsel-Aufgaben.
Robust: Die Website spielt mit verschiedenen Hilfs-Tools sauber zusammen. Vorleser, Sprachsteuerung, Vergrößerungslupen.
Hinter dem allen steht ein technischer Standard namens WCAG 2.1 Level AA. Den müssen Sie nicht kennen. Ihr Dienstleister schon.
Drei Risiken. Sortiert nach Wahrscheinlichkeit.
Sehr wahrscheinlich. Seit Ende 2025 läuft eine Welle. Forderungen meist zwischen 500 und 1.500 Euro pro Abmahnung. Häufige Punkte: fehlende Bild-Beschreibungen, schwache Farbkontraste, Formulare die ohne Maus nicht gehen, fehlende Erklärung zur Barrierefreiheit.
Aufpassen: Viele dieser Abmahnungen sind rechtlich wackelig. Spezialisierte Kanzleien mahnen oft Firmen ab, mit denen sie gar nicht im Wettbewerb stehen. Das setzt das Gesetz aber voraus. Verbraucherschützer sagen ganz klar: Niemals vorschnell unterschreiben. Eine Unterlassungserklärung kann Sie für jeden zukünftigen Mini-Fehler zur Kasse bitten. Lassen Sie jede Abmahnung erst von einem Anwalt prüfen.
Mittelmäßig wahrscheinlich. Theoretisches Maximum: 100.000 Euro. Realistische Bußgelder bei normalen Verstößen sind deutlich kleiner, oft im vier- oder fünfstelligen Bereich. Behörden warnen meistens vorher. Sie haben Zeit nachzubessern.
Wird unterschätzt. In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung. Dazu kommen Millionen mit altersbedingten Einschränkungen. Diese Gruppe wird größer, nicht kleiner.
Wenn Ihr Online-Shop für die nicht funktioniert: Sie verlieren Umsatz. Das ist kein Compliance-Argument. Das ist Geschäft.
Sie brauchen keinen Berater für die Erstprüfung. Diese fünf Checks decken etwa 80% der häufigsten Abmahn-Themen ab.
Ihre Website öffnen. Irgendwo ins leere Feld klicken. Jetzt nur noch Tab-Taste drücken.
Erreichen Sie alles Wichtige? Menü, Suchfeld, Warenkorb, Kontaktformular? Sehen Sie immer, wo der Fokus gerade ist (meistens ein farbiger Rahmen)? Wenn nein: harte Barriere.
Rechtsklick auf ein Produktbild. “Element untersuchen” oder “Bild prüfen”. Da steht der HTML-Code.
Steht da alt="..." mit einer sinnvollen Beschreibung? Oder steht da alt="" oder gar nichts? Wenn die meisten Bilder leer sind: Handlungsbedarf.
Auf WebAIM Contrast Checker gehen. Ihre Hauptfarben eintragen (Schrift und Hintergrund).
Mindestens 4,5:1 muss rauskommen für normalen Text. 3:1 für große Schrift. Bei vielen Mittelstands-Seiten mit grauem Text auf weißem Hintergrund ist hier Lücke.
Footer der Website durchsuchen. Gibt’s einen Link “Erklärung zur Barrierefreiheit”?
Wenn nein: Pflicht aus dem BFSG, unabhängig vom Rest. Diese Erklärung allein zu erstellen ist schnell gemacht und schließt einen häufigen Abmahn-Grund.
Welche PDFs liegen auf Ihrer Seite? AGB, Bedienungsanleitungen, Preislisten, Anträge.
PDFs sind die unterschätzte Lücke. Viele Firmen haben ihre HTML-Seiten gefixt, aber hunderte alte PDFs gammeln auf dem Server. Wenn Ihre PDFs gescannte Dokumente ohne lesbaren Text sind: nicht barrierefrei.
Wenn Sie nach den fünf Checks denken “sieht okay aus”: gut, dann sind Sie wahrscheinlich nicht akut gefährdet. Drei oder mehr Probleme: Handlungsbedarf.
Kommt drauf an, wie alt Ihre Website ist. Drei Szenarien.
Moderne Website, weniger als 5 Jahre alt: Punktuelle Fixes reichen. Bild-Beschreibungen ergänzen. Farben anpassen. Formulare nachbessern. Erklärung erstellen. Aufwand realistisch: 1.500 bis 5.000 Euro. Macht oft Ihre bestehende Agentur, wenn sie weiß was zu tun ist.
Website 5 bis 10 Jahre alt, technisch veraltet: Teil-Refactor. Templates müssen überarbeitet werden, das Theme oft komplett raus. Aufwand: 8.000 bis 25.000 Euro.
Website über 10 Jahre alt, technisch nicht mehr wartbar: Hier ist Barrierefreiheit selten der eigentliche Grund. Sondern eher der Tropfen, der das Fass überlaufen lässt. Wenn Ihre Seite auf einem System läuft, das niemand mehr pflegt, haben Sie sowieso ein Sicherheits-Problem. Komplette Neuentwicklung: 15.000 bis 60.000 Euro, je nachdem was alles drauf soll.
Was Sie nicht brauchen: Diese “Accessibility-Overlay”-Tools, die per Skript versprechen, Ihre Website automatisch barrierefrei zu machen. Funktioniert nicht zuverlässig. Schützt nicht vor Abmahnungen. In den USA gibt es bereits Klagen gegen die Anbieter solcher Tools.
Drei Sachen zählen.
Wir sind eine Webagentur aus Münster. Arbeiten seit Jahren mit Mittelständlern, Behörden und Kommunen. Schwerpunkt: Drupal und Laravel.
Bei BFSG-Themen helfen wir typischerweise so:
Was wir nicht machen: Abmahnungen auf Provisionsbasis vermitteln. Panik-Beratung. Komplettlösungen empfehlen, bevor wir wissen, in welchem Zustand Ihre Seite überhaupt ist.
Das BFSG ist kein “einmal machen, fertig”-Projekt. Eine Website, die heute barrierefrei ist, kann nach drei Monaten Content-Pflege durch ungeschulte Redakteure schon wieder Lücken haben. Nachhaltige Barrierefreiheit braucht geschulte Leute, automatisierte Tests im Hintergrund und gelegentliche Stichproben.
Wer Ihnen ein “einmal gemacht und gut”-Paket verkauft, lügt entweder oder hat’s nicht verstanden.
Wenn Sie unsicher sind, wo Sie stehen: Der 15-Minuten-Selbsttest oben ist ein guter Start. Wenn Sie danach Klärungsbedarf haben, melden Sie sich. Wir antworten ehrlich. Auch wenn die Antwort manchmal lautet: “Da brauchen Sie keine Agentur. Das kann Ihre IT selbst.”